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DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Die DGUV Vorschrift 3 sagt aus, dass Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden müssen.
Laut der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetzes und der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind sie als Unternehmen und als Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig diese Kontrollen durchführen zu lassen.

Warum diese Wortwahl? Hierzu ein Beispiel: Sollten sie nicht die vorgeschrieben Prüfintervalle einhalten und es kommt zu einem Kurzschluss und einem draus resultierenden Brand kann die Versicherung sich verweigern den Schaden zu regulieren, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.

Von daher beugen Sie diesen Fällen vor, kontaktieren Sie uns für ihr individuelles Angebot.