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Der Brandschutzschalter wird Pflicht!

Als Ergänzung zu Fehlerstrom- und Leitungsschutzschaltern schließt er eine Lücke beim Schutz vor elektrisch verursachten Bränden. Der Brandschutzschalter misst das Hochfrequenzrauschen von Spannung und Strom in deren Intensität, Dauer und den dazwischen liegenden Lücken.
Jetzt schon einplanen, denn ab dem 18.Dezember 2017 ist der Brandschutzschalter Pflicht in folgenden Gebäuden:

– Holzverarbeitende Betriebe, Papier- und Textilfabriken oder Labore
– Lagerräume mit brennbaren Materialien
– Holzhäuser und Scheunen
– Flughäfen
– Bahnhöfe
– Nationaldenkmäler, Museen
– Öffentliche Gebäude
– Kindertagesstätten *
– Seniorenheime *
– Barrierefreie Wohnungen *

* hier vorzusehen in Schlaf- und Aufenthaltsräumen

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.