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Seit Mitte Juli 2015 gilt die Rauchmelderpflicht im Saarland für Neu- und Umbauten sowie Bestandsbauten. Auch Privatgebäude müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Ob in selbst genutzten Wohnungen oder in Mietwohnungen – der Eigentümer ist in der Pflicht die Räumlichkeiten mit Rauchmeldern zu versehen. Die Anschaffung und die Installation dieser können dabei auf die Miete umgelegt werden. Die jährliche Wartung der installierten Rauchmelder auf die Nebenkosten.

Im Saarland haben Eigentümer nun bis zum 31. Dezember 2016 Zeit, in Ihren Häusern und Wohnungen Rauchmelder anzubringen.
Wir unterstützen Sie bei der Anschaffung, Installation und Wartung Ihrer Rauchmelder und somit bei der Erfüllung Ihrer Pflicht. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das Sie überzeugen wird.

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Wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch persönlich bei Ihnen vor Ort.
Ihr Elektro Zimmer Team

 

Rauchmeldetpflicht